Damit wir weiter mit Genuss entschleunigen.
Unser aller Leben wird immer hektischer. Unterwegs sein, mobil sein, flexibel und stets auf dem Sprung – das ist für eine wachsende Zahl an Menschen der ganz normale tägliche Dauerlauf. Umso größer ist das Bedürfnis nach Auszeiten. Nach dem Ankommen und Pause machen an Orten, an denen man sich mit Leib und Seele wohl fühlt: im gemütlichen Café, beim netten Lieblingsitaliener oder in dem guten alten Wirtshaus, das schon der Großvater angesteuert hat, wenn er mal raus musste aus dem Trott.
Gastronomische Betriebe sind Inseln der Entschleunigung, die öffentlichen Wohnzimmer unserer Gesellschaft. Hier gibt’s zum Essen und Trinken eine ordentliche Portion menschliches Miteinander, hier gibt’s regionale Küche, frisch zubereitet – eine lebendige Alternative zum Coffee to go aus dem Pappbecher oder der Pizzaecke, die hastig im Laufschritt die Stadt verschlungen wird.
Dem Staat allerdings ist die Essvariante „to go“ derzeit offenbar lieber. Schließlich fördert er im Takeaway mitgenommene Speisen durch Gewährung des reduzierten Steuersatzes, während für die Mahlzeiten am gedeckten Tisch im Lokal volle 19 Prozent fällig werden. Damit keine Missverständnisse aufkommen: Wir kritisieren weder den neuen Zeitgeist, noch diejenigen, die von den sieben Prozent für „to go“ profitieren, doch wir verlangen vom Steuergesetzgeber Rückenstärkung für eine Esskultur, die sich Zeit nimmt. Für den Genuss, für Muße, für ein wichtiges Stück Lebensqualität.
Unsere Forderung: Sieben Prozent Mehrwertsteuer auch für entspannte Wohlfühlmahlzeiten in herrlichem Ambiente. Damit wir alle den Beschleunigungswahn immer wieder genüsslich ausbremsen können.